Informationen

rund um Heizöltanks und Ihre Pflichten als Betreiber

Fachbetriebspflicht bei Heizöllageranlagen – was gilt wirklich?

Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – wie Heizöl oder Diesel – unterliegen den Vorgaben des:
  • Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
  • AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
 

Ab wann besteht eine Fachbetriebspflicht?

Gemäß AwSV gilt: 👉 Heizöllageranlagen sind grundsätzlich fachbetriebspflichtig, wenn das Gesamtvolumen der Anlage mehr als 1.000 Liter beträgt. Das bedeutet:
  • Anlagen bis einschließlich 1.000 Liter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Fachbetrieb errichtet oder stillgelegt werden.
  • Anlagen über 1.000 Liter dürfen nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb nach WHG errichtet, wesentlich geändert oder stillgelegt werden.
Da die meisten Heizöltankanlagen in Wohngebäuden 3.000, 5.000 oder 10.000 Liter Volumen haben, besteht in der Praxis nahezu immer Fachbetriebspflicht.

Warum wir auch kleinere Anlagen fachgerecht ausführen

Auch wenn bei kleineren Anlagen unter 1.000 Litern keine zwingende Fachbetriebspflicht besteht, empfehlen wir die Durchführung durch einen qualifizierten Fachbetrieb, da:
  • Heizöl als wassergefährdender Stoff eingestuft ist
  • unsachgemäße Demontage zu Boden- oder Gewässerverunreinigungen führen kann
  • Betreiber für Schäden persönlich haften
  • Entsorgungsnachweise erforderlich sind
  • Versicherungen im Schadensfall Nachweise verlangen können
Sicherheit und Rechtssicherheit sollten hier Vorrang haben.  

Betreiberpflichten nach AwSV

Unabhängig von der Fachbetriebspflicht gilt: Der Betreiber ist verantwortlich für:
  • den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage
  • die sichere Stilllegung
  • die fachgerechte Entsorgung
  • die Dokumentation der Maßnahme
Eine unsachgemäße Eigen-Demontage kann im Schadensfall erhebliche Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Unser Qualitätsstandard

Die Assmann Tankservice GmbH führt Tankdemontagen grundsätzlich nach den Anforderungen der AwSV und des WHG durch – unabhängig von der Tankgröße.

So sind Sie als Betreiber auf der sicheren Seite.

Erdtanks

Hohlräume – unterschätzte Gefahr im Untergrund

Unterirdische Hohlräume wie Keller, Gewölbe, Tunnel, Stollen, Bunker, Kanäle, Schächte, Güllegruben, Fäkalientanks, Chemikalientanks, Tankstellenerdtanks, Abscheider sowie Mineralöl-, Benzin- und Heizöltanks unterliegen im Laufe der Zeit erheblichen Veränderungen.
Einflüsse wie Grundwasser, Erdbewegungen, Setzungen oder Materialermüdung wirken dauerhaft auf diese Bauwerke ein. Besonders stählerne Erdtanks, Domschächte, Deckel und Stützkonstruktionen sind durch Korrosion gefährdet. Sie rosten von innen und außen, wodurch sich die Tragfähigkeit schleichend reduziert.

Diese langsame Veränderung bleibt oft lange unbemerkt, stellt jedoch ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Aus einem ehemals stabilen Bauwerk wird mit der Zeit eine potenzielle Gefahrenquelle für Menschen, Fahrzeuge und Gebäude.

Risiken und Gefahren durch nicht gesicherte Hohlräume

Nicht gesicherte oder unzureichend verfüllte Hohlräume können schwerwiegende Folgen haben:

  • Fahrzeuge oder schwere Lasten können einbrechen
    Besonders gefährdet sind:
    • LKW

    • Bagger und Baumaschinen

    • Traktoren

    • Rettungsfahrzeuge

    • Drehleitern der Feuerwehr

    • Hubsteiger und Arbeitsbühnen

    • Instandhaltungs- und Servicefahrzeuge

Durch das plötzliche Nachgeben des Untergrunds können Fahrzeuge kippen oder vollständig einbrechen – mit enormem Sach- und Personenschaden.

 

 

 

  • Aufschwimmen leerer Erdtanks
    Leere Erdtanks können bei Starkregen oder steigendem Grundwasser aufschwimmen. Die dabei entstehenden Kräfte sind enorm und werden häufig massiv unterschätzt.

    Nach den technischen Regeln ist zur Auftriebssicherung ein Sicherheitsbeiwert einzuhalten von:

    • 1,6 bei teilweiser Überflutung

    • 1,1 bei vollständiger Überflutung

 

Wird dieser Sicherheitsfaktor nicht erreicht, kann der Tank aufschwimmen, Leitungen abreißen, Bodenplatten zerstören oder ganze Bauwerke beschädigen.

Die Dimension von Erdtanks wird oft unterschätzt

Viele Eigentümer unterschätzen die tatsächliche Größe und das Gefahrenpotenzial eines unterirdischen Tanks.
Ein Beispiel verdeutlicht die Dimensionen:

Ein zylindrischer Erdtank mit 100 m³ Volumen hat ungefähr:

  • eine Länge von 15,75 Metern

  • einen Durchmesser von 2,90 Metern

Dieser Hohlraum ist so groß, dass darin problemlos drei VW T6 Transporter mit langem Radstand Platz finden würden.
Man erkennt sofort: Ein solcher unterirdischer Hohlraum stellt ohne fachgerechte Sicherung oder Verfüllung ein enormes Risiko dar.

Warum eine fachgerechte Hohlraumverfüllung unverzichtbar ist

Die professionelle Verfüllung von Erdtanks und sonstigen unterirdischen Hohlräumen:

Sie ist damit ein zentraler Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern und Betreibern.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Verfüllung von Erdtanks.

Assmann Tankservice GmbH

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