Tankverfüllung
Tankverfüllung – Fachgerechte Stilllegung nach Wasserrecht
Die Tankverfüllung ist ein zentraler Bestandteil der fachgerechten Stilllegung von Heizöl- und Kraftstofftanks. Sie dient dazu, ungenutzte Tankanlagen dauerhaft sicher zu machen und mögliche Risiken für Boden, Grundwasser und Umwelt auszuschließen. Bei unterirdischen Tanks welche sich unter Parkplätzen, Einfahrten befinden ist die ordnungsgemäße Verfüllung gesetzlich vorgeschrieben.
Ihre Vorteile mit Assmann Tankservice
- Fachgerechte Tankverfüllung nach geltenden Vorschriften
- Abnahme durch zertifizierte Sachverständige
- Rechtssichere Stilllegung inkl. Prüfbericht für die Behörde
- Schutz von Umwelt, Grundwasser und Bausubstanz
- Komplettservice aus einer Hand
Vorschriften & Verantwortlichkeiten
Die Stilllegung und Tankverfüllung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
Die Abnahme der Tankstilllegung muss durch einen zugelassenen Sachverständigen nach Wasserrecht erfolgen. Dieser prüft die fachgerechte Reinigung, Entleerung und Verfüllung des Tanks sowie die Einhaltung aller technischen Regeln und Normen.
Nach erfolgreicher Prüfung wird automatisch ein Prüfbericht erstellt und an die zuständige Behörde übermittelt. Damit gilt die Tankanlage offiziell als stillgelegt und ordnungsgemäß gesichert.
Verantwortung und Maßnahmen
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu ändern und instand zu halten, dass keine Gefahren entstehen durch:
- Wasser und Feuchtigkeit
- chemische Einflüsse
- physikalische Belastungen
- biologische Einwirkungen
- pflanzliche und tierische Schädlinge
Offene oder ungesicherte Hohlräume ehemaliger Tankanlagen stellen hier ein erhebliches Risiko dar. Durch die fachgerechte Verfüllung werden Setzungen, Durchfeuchtungen und strukturelle Schäden zuverlässig vermieden.
Für den sicheren Betrieb einer Liegenschaft und damit auch für die vorschriftsgemäße Stilllegung und Absicherung stillgelegter Tankanlagen sind grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich.
Im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises tragen außerdem weitere Beteiligte Verantwortung, wie zum Beispiel:
- Hausverwaltungen
- Grundstücksverwalter
- Betreiber von gewerblichen Immobilien
Die ordnungsgemäße Tankverfüllung und Stilllegung ist somit keine freiwillige Maßnahme, sondern Teil der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht.
Gemäß den technischen Regeln muss ein stillgelegter Tank einschließlich Domschacht entweder vollständig verfüllt oder ausgebaut werden, wenn er sich im Verkehrsbereich befindet. Dazu zählen nicht nur befahrene Flächen, sondern ausdrücklich auch Fußwege, Zufahrten, Höfe und sonstige Bereiche mit Personenverkehr.
Auch in Grünflächen wird eine fachgerechte Tankverfüllung dringend empfohlen, um spätere Setzungen, Einsturzgefahren oder Schäden am Baugrund zuverlässig zu vermeiden.
Die Landesbauordnungen schreiben eindeutig vor, dass bauliche Anlagen so zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung – insbesondere Leben und Gesundheit – dauerhaft gewährleistet bleibt.
Jede bauliche Anlage muss:
- im Ganzen,
- in ihren einzelnen Bauteilen und
- auch für sich allein
standsicher sein.
Diese Standsicherheit muss nicht nur im laufenden Betrieb, sondern ausdrücklich auch bei Änderungen und bei der Außerbetriebnahme (z. B. Stilllegung eines Tanks) gewährleistet bleiben. Zudem darf die Standsicherheit angrenzender baulicher Anlagen sowie die Tragfähigkeit des Baugrundes in keiner Weise gefährdet werden.
Eine fachgerechte Tankverfüllung ist daher ein wesentlicher Bestandteil der sicheren Stilllegung und dient dem Schutz von Personen, Gebäuden und Infrastruktur.
Risikoabsicherung
- Kostengünstig und dauerhaft
- Kurze Verfülldauer (wenige Stunden)
- Reibungslose Abwicklung
- Keine Baustelle mit Erdbewegungen
- Transport & Komprimierung des Steinmehls auch aus 100 m Entfernung vom Silofahrzeug möglich
- 100 % ökologische Lösung
- Verfügbar in Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Niederlande, Belgien und Luxemburg
- Keine Recyclingmaterialbeimischung
- Das Material schwindet nicht
- Reversible Lösung
- Bindung explosiver Restausgasungen und Faulgase (erspart Stickstofffüllung)
- Bindung von Gerüchen, Geruchsverschluss
- Inertes Material (Reaktionsarm)
- Hohes Gewicht (100 m³ entsprechen etwa 140 Tonnen Steinmehl)
- Staubfreie und hohlraumfreie Verfüllung